Im Bereich des Schallimmissionsschutzes bieten wir folgende Leistungen:
Lärmmessung
Wir führen Messungen zur Ermittlung von Schallimmissionen durch, die von folgenden Lärmquellen verursacht werden:
In den meisten Fällen werden Schallimmissionsmessungen mit dem Ziel durchgeführt, die vorherrschende Lärmbelastung zu beurteilen. Kurzum: werden die zulässigen Grenzwerte eingehalten oder werden diese überschritten? Um diese Eingangsfrage beantworten zu können, müssen im Zuge der messtechnischen Untersuchungen folgende Schritte durchgeführt werden:
Mit Abschluss der messtechnischen Untersuchungen erstellen wir normgerechte Prüfberichte, mit denen die Messdurchführungen und Ergebnisse in verständlicher Form dokumentiert werden.
Schallimmissionsprognose
Im Rahmen von Genehmigungsplanungen und Nutzungsänderungen für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie für den Bau von Verkehrswegen müssen die zu erwartenden Lärmimmissionen, die auf benachbarte schutzbedürftige Bebauungen einwirken, bereits vor Durchführung der eigentlichen Baumaßnahmen und Inbetriebnahme ermittelt werden. In diesem Fall ist eine rechnerische Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastung durchzuführen. Schallimmissionsprognoseberechnungen erfolgen mit normierten, computerbasierten Berechnungsverfahren, mit denen auch komplexe schalltechnische Situationen analysiert werden können.
Wir erstellen Schallausbreitungsberechnungen zur Vorhersage der zu erwartenden Lärmbelastung für folgende Vorhaben:
Eine rechnerische Ermittlung der Schallimmissionen beinhaltet in der Regel die folgenden Teillleistungen:
Das Ergebnis der Schallimmissionsprognose ist der zu erwartende Beurteilungspegel am Immissionsort. Dieser kann abschließend mit den gesetzlich zulässigen Grenzwerten gegenübergestellt und beurteilt werden.
Lärmgutachten
Mit der Erstellung eines Lärmgutachten bearbeiten wir alle Fragestellungen, die sich aus den Ergebnissen von Lärmmessungen und Prognoseberechnungen sowie den gesetzlichen vorgeschriebenen Grenzwerten ergeben, wie z.B.: